Was wäre, wenn das, was wir glauben, wirklich frei zu entscheiden, schon in uns entschieden wäre?
Der freie Wille ist eine zentrale Bezugsgrösse für die Frage nach dem Kontext einer individuellen Entscheidung. Gerade im Zusammenhang historischer Einordnungen ist die Frage nach dem freien Willen wichtig, da dieser Begriff bzw. die damit verbundene Forderung von Menschen kulturgeschichtlich eine relativ kurze Zeitrechnung hinter sich hat.
Je nach dem radialen Bezugsraum ist der allgemeingültige Anspruch nach dem freien Willen, dem Willen, der nicht oder nur mit wenig Einschränkungen (darauf kommen wir noch) eine individuelle und souveräne Entscheidung darstellt, in anthropologischer Zeitrechnung ein eher junges Phänomen.
Betrachten wir nur einen Moment die historische Entwicklung in Europa bzw. spezieller noch in Deutschland, dann wäre die gesetzlich verifizierte Version des freien Willens, welcher, zum Beispiel im Rahmen einer Verfassung, der allgemeinen Öffentlichkeit und damit jedem Menschen zugestanden wird, nur von kurzer Dauer.
Zwar wurde in Deutschland mit der Weimarer Verfassung im Jahr 1919 die erste demokratische Verfassung, welche umfassende Bürgerrechte im Prinzip garantierte, verkündet und konnte bis zum Jahr 1933 praktische Anwendung finden, aber die Geschichte zeigte, wie fragil und volatil gesellschaftliche Veränderungen sein können.
Die äusseren Regeln und potenziellen Rechte waren und sind nicht identisch mit der gelebten Praxis.
Zwar wurde mit der Verkündigung der Weimarer Verfassung auch das Frauenwahlrecht in der neuen föderalen Republik in Deutschland eingeführt, doch erst im Jahr 1997 wurde Vergewaltigung in der Ehe per Gesetz verboten und unter Strafe gestellt.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Aus einer juristischen Perspektive wenig bzw. nichts. Aus einer kulturpolitischen Perspektive, bzw. wenn es um Fragen der Gleichbehandlung geht, sehr viel.
Auch ein anderes Beispiel macht das Spannungsfeld zwischen dem gesellschaftlichen Diskurs und damit einer Art ethischen Abstimmung deutlich. Noch im Jahr 1957, also acht Jahre nach der Erstellung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass gleichgeschlechtliche Betätigung gegen das Sittengesetz verstösst. Erst im Jahr 1994 wurde dies schliesslich mit der Auflösung des Paragrafen 175, welcher 100 Jahre Gültigkeit hatte und Homosexualität unter Strafe stellte, zur rechtlich wirksamen Geschichte.
Aber sicher ist auch heute noch eine gesellschaftliche Diskriminierung nicht nur eine Frage der subjektiven Wahrnehmung, sondern konkrete Realität mit Konsequenzen für die Betroffenen.
Diese nur kurz vorgestellten Beispiele sollen lediglich den Unterschied zwischen einem gesellschaftlichen Recht, also ein im Prinzip einklagbarer Tatbestand und der individuellen Realität deutlich machen. Man könnte auch kritisch feststellen, dass Gesetze und damit die juristische Version einer gesellschaftlichen Diskussion meistens erst mit langer Verzögerung die prinzipielle Grundlage sozialen Miteinanders regeln.
Gesetzgebung ist meistens der Schlusspunkt eines gesellschaftlichen Diskurses und damit der Abstimmung über die Frage des Gemeinwohls. Gleichzeitig ist es der Punkt, an dem eine Gesellschaft wieder neu über das gleiche Thema verhandelt. Vor diesem Hintergrund ist Rechtsprechung immer ein Übergang und damit Teil subjektiver Wahrnehmung.
Nun ist der freie Wille eine begriffliche Betrachtung, die zuerst und vor allem als individuelle Wahrnehmung erklärbar wird. Selbstverständlich würden wiederum viele zustimmen, dass auch das Kollektiv, also eine Gruppe von Menschen gemeinsam ihren freien Willen zum Ausdruck bringen, zum Beispiel in Form einer Demonstration. Allerdings ist eine Demonstration im strengen Sinn bereits die Ausübung des freien Willens vieler Einzelner und nicht der freie Wille selbst. Und um diesen geht es hier.
Es ist von Beginn an wichtig, den freien Willen sowohl etymologisch als auch semantisch von dem Begriff der Freiheit zu differenzieren. Wie beim freien Willen finden sich kulturhistorisch sehr viele Bezüge und Erläuterungen. Allen gemein ist der Anspruch an das eigene in Bezug auf den Körper und das beeinflussbare Umfeld. Etymologisch steckt zum einen [indogermanisch] *per(e)i- „nahe, bei“ = „das, was bei mir ist“, also das persönliche Eigentum, aber auch seine eher heutige Bedeutung über das [germanische ] *frī-halsa = „jemand, dem sein Hals selbst gehört“, der also über seine Person selbst verfügen kann (Wikipedia).
Der Begriff der Freiheit soll daher hier nicht weitergehend vertieft werden, da dies in der Folge bei der Auseinandersetzung mit dem Themenfeld des freien Willens immer wieder auftaucht.
Der Begriff und damit die Frage nach dem freien Willen entzieht sich von Beginn an einer präzisen Einordnung und Definition. Vor allem in der Philosophie lassen sie vielfältige Überzeugungen und Positionen finden, die in Teilen hier einfliessen werden.
Kann es den freien Willen überhaupt geben?
Meine hypothetische Antwort ist: Nein.
Nun ist dies keine befriedigende, vor allem keine tiefgründige Aussage und soll im weiteren etwas mehr im Detail besprochen werden.
Arthur Schopenhauer, 1788 – 1860, hat mit seiner Position der Mensch kann tun, was er will, aber er kann nicht wollen, was er will, einen Kern des paradoxen Teils auf der Suche nach einer Definition für den Begriff des freien Willens geliefert.
Im Zusammenhang der Gedanken und Ausführungen zum Begriff der Einflussfaktoren sollte die Position schon deutlich werden, dass die Prägungsmerkmale beim Menschen und seine soziale Einbindung als kooperatives Wesen den unabhängigen [freien] Willen immer als eine Art resonierende Aktivität darstellt. Jedes Tun, jede Handlung basiert auf der speziellen Historie der damit verbundenen Wirkmächtigkeit aller erfahrenen und gelebten Muster sowie den individuellen Halbwertzeiten einzelner Einflussgrössen, welche ein Individuum in seinem Leben als die Realität wahrgenommen hat.
Niemand wird im erwachsenen Alter behaupten, dass jede Erfahrung als Kleinkind das aktuelle, aktive Leben maßgeblich beeinflusst hat, bzw. den konkreten persönlichen Willen, das eine zu tun und das andere nicht.
Gleichzeitig wird vermutlich niemand behaupten, dass eine intensive Erfahrung vor vielen Jahren kein Teil der eigenen Persönlichkeit wäre und damit auch einen, wenn auch latenten Einfluss darauf hätte, wie man geworden ist. Und damit Teil der eigenen Existenz wurde.
Wenn dies aber, wenn auch nur teilweise stimmt, dann ist damit die Aussage verbunden, dass jede Handlung und damit auch der freie Wille, etwas mit etwas anderem zu tun hat, eine Abhängigkeit bzw. eine Bedingtheit in sich trägt. Und zwar jene, die sagt:
Ich bin das, was ich wurde und kann demnach nur das tun, was mir das gewordene Ich ermöglicht.
Nun ist auch dies eine, wenn auch verführerisch einfache, aber doch wenig befriedigende Antwort schon schlicht darum, da der Anspruch nach dem eigenen, dem solitären Eigenen und damit wirklich freien Willen so relevant für die menschliche Existenz ist, dass es schon deshalb anders sein muss. Oder sagen wir – weniger angreifbar – anders sein sollte.
Anders ausgedrückt: In unserer Gegenwart will man schlicht nicht akzeptieren, man hätte keinen eigenen Willen, hätte keine Kompetenz zum eigenen Willen bzw. stünde unter Einflüssen, die den eigenen Willen unterminieren.
Aber genau um diese Frage geht es.
Es gibt ein einfaches und gleichzeitig komplexes Zitat von Baruch de Spinoza, 1632 – 1677, in dem er, aus einer anderen Perspektive eine ähnliche Frage stellt. Dabei geht es um die Selbstbestimmtheit der eigenen Entscheidung und der damit verbundenen Frage nach der Bedingtheit dessen, was wir schliesslich tun:
Nicht weil eine Sache gut ist, begehren wir sie.
Baruch de Spinoza, niederländischer Philosoph
Sondern weil wir sie begehren, erscheint sie uns gut.
Scheinbar trifft er damit eine Aussage, ein Postulat, nämlich die Abhängigkeit des für gut befundenen von dem Begehrten. Gleichzeitig aber stellt er auch eine unauflösbare Referenz her, die den menschlichen Willen in das Licht vollkommenen Irrationalismus oder wenigstens der Abhängigkeit von einer subjektiven Gemütslage stellt: das Begehren. Was aber soll das sein?
Die funktional orientierte Biologie, also die Natur, wird diese Frage vermutlich nicht beantworten. Man darf sicher über die Emotionalität höherer Säugetiere spekulieren, ohne die Frage jemals beantworten zu können. Man kann auch darüber nachdenken, ob das Triebverhalten und der damit verbundene Instinkt, zum Beispiel einer Katze bei der Jagd nach einer Maus mit dem Begriff des Begehrens in Verbindung gebracht werden kann.
Wir könnten den Begriff auf die Seite legen und behaupten, das wäre nicht so wichtig; das Wort Begehren wäre ein kulturelle, eine sprachliche Stilblüte und es ginge vor allem um den Willen nach etwas bestimmten, aber das ist vermutlich zu einfach.
Wenn wir den Begriff des Begehrens weiter verstehen wollen, dann sollte man zuerst zwischen dem Begehren und der Begierde unterscheiden.
Das Begehren ist etymologisch eher eine der Tat vorgestellte Phase der Vorstellung, der Fantasie über eine gewünschte Realität, eine Form der Emotion, die [noch] nicht Erfüllung gefunden hat.
Die Begierde wiederum ist in der Tendenz vor allem der körperliche, der aktivierende, wenn auch noch nicht der Antrieb, der tatsächlich in einer Umsetzung stattgefunden hat. Die Begierde kann demnach auch als körperliche Wahrnehmung in Form eines Triebes, von Schmerz oder einem Suchtverhalten erscheinen. Der Begriff Begierde ist zeitgenössisch vor allem als sexuelle Begierde konnotiert, ist aber im Wortstamm sehr viel offener und meint vor allem einen Zustand der Abhängigkeit von einem Bedürfnis, das nur über die Erfüllung gestillt werden kann.
Im Grundverständnis beider Begriffe findet sich der Wortstamm die Gier, was im traditionellen Verständnis der christlich-abendländischen Kultur zu einem Kanon der Schande gehört. Deren sieben Hauptlaster sind: der Stolz, der Neid, die Völlerei, der Geiz, die Faulheit, der Zorn und die Wollust.
Der Begriff des Lasters kommt aus dem althochdeutschen lastar für Schande oder Fehler und ursprünglich das Mangelhafte oder auch das Untaugliche und meint damit vor allem eine ethische Aussage, eine Form moralischer Verfehlung, die nicht über den Körper [pathologisch] erfolgt, zum Beispiel durch echten Alkoholismus, sondern als ein Verhalten, das vor allem demjenigen schadet, der sich dagegen nicht zu wehren vermag und in der Folge auch seine direkt Gemeinschaft damit beeinflusst.
Das klingt wenig greifbar und die Übergänge sind in der alltäglichen Realität auch sicher nicht nur fliessend, sondern immer auf einen bestimmten Kontext bezogen. Wer kennt nicht ein eingeübtes Verhalten, das in einem bestimmten, meistens sozial determinierten Zusammenhang vollkommen normal wirkt und in einem anderen total unangemessen.
Solche Beispiele kann man in typischen Urlaubssituationen bei anderen feststellen, in der Beobachtung aber natürlich auch beim eigenen Verhalten.
Die Situation, also das jeweilige soziale Umfeld, ist dabei die entscheidende Bühne für die Rechtfertigung unseres Verhaltens. Wer kennt das nicht, wie man in der gefühlten Freiheit einer besonderen Zeit, einer besonderen Umgebung plötzlich zu einem besonderen Verhalten neigt und sich dieses dann auch mit dem Besonderen erklärbar macht.
Das, was man sich in einer alltäglichen Situation nicht vorstellen kann oder nicht vorstellen mag. Einfach, weil es nicht angemessen wäre und damit zu der Kategorie gehört, die zu den grundlegenden Basisemotionen des Menschen gehört: der Peinlichkeit oder der Möglichkeit dazu. Es wäre peinlich und gleichzeitig scheint gerade dieses Gefühl der konterkarierende Trigger zu sein, warum man sich davon angezogen fühlt.
Wenn man diesen Gedanken für einen Moment so akzeptiert, dann scheint der freie Wille auch im Zusammenspiel und damit einer Art Gravitation zum Verbotenen, zu einer Grenzüberschreitung seine Inspiration zu finden.
Die Möglichkeit zum Durchsetzen des eigenen Willen offeriert subjektiv die Illusion der persönliche Besonderheit, vor allem aber stärkt diese Illusion die Existenz an ihrer verwundbarsten Stelle: der Frage nach dem Sinn, dem Sinn des eigenen Lebens.
Historisch betrachtet war und ist die soziale Freiheit in Europa sicher zentral mit der Französischen Revolution verbunden, wissend, dass die damalige Umwälzung historisch noch einige rückwertige Spiralen nötige hatte, um in unserer heutigen Gegenwart anzukommen.
Betrachten wir einige philosophische Positionen zum eigentlichen Thema. Ich will dafür noch einmal meine eigene Hypothese in Erinnerung rufen, nachdem der freie Wille als eine Vorstellung der vollkommen losgelösten individuellen Perspektive nicht möglich ist.
Wesentlich ist der Begriff Subjekt als eine Art Kennung für den Menschen als reflektierendes Wesen. Im Zusammenhang der Systemtheorie [2] wurde bereits über die sogenannte Subjekt-Objekt-Spaltung gesprochen. Darin kommt die Trennung des [subjektiven] Menschen und damit seine innere Welt von der äusseren, der objekthaften Welt zum Ausdruck. Da diese Beziehung immer von der Interpretation der Wahrnehmung gefiltert und damit in das Eigene internalisiert wird, ist eine Objektivierung zwar ideell, aber nicht reell möglich.
Eine weitere philosophische Richtung kommt hier ins Spiel: In der sogenannten Handlungstheorie ist das Subjekt (und damit das Individuum, der Mensch) Träger des freien Willens und damit der Entscheidungen.
Die Handlungstheorie beschäftigt sich grundsätzlich mit drei zentralen Unterscheidungen: Die Natur von Handlungen, also die innewohnende Logik einer Handlung, zum Beispiel die instinktive Aktivität; die Handlungsbeschreibung, also die konkrete Aktivität, das menschliche Tun in einer bestimmten Situation; und schliesslich die Handlungserklärung, damit das Verständnis der Gründe, welche zu einer konkreten Handlung geführt haben.
Ein wichtige Frage dabei ist die intentionale Ebene; warum macht ein Mensch dies und nicht das andere? Welche Intention lässt ihn nach welchem Prinzip und ggfs. der Suche nach welcher Ordnung [Gewohnheit] verfahren? Die Situation und ihre jeweiligen Umfeldfaktoren spielen eine wichtige Rolle für der Interpretation und dem Verständnis.
Vom Handelnden wird angenommen, dass er Wünsche (engl. desires) und Absichten (engl. intentions) hegt und Meinungen (engl. beliefs) darüber habe, wie er die gewünschten Veränderungen der Außenwelt in der gegebenen Situation herbeiführen kann (Wikipedia, Handlungstheorie – Philosophie).
Wie schon angedeutet, die Frage nach dem freien Willen ist für die Philosophie eine der typischen Grundsatzdebatten. Ein paar wesentliche Positionen sollen hier kurz vorgestellt werden.
Die sogenannte bedingte Willensfreiheit geht im Grunde davon aus, dass der Mensch seinen Willen frei und für seine direkte Umwelt gestaltend entscheiden kann. Die Einschränkung der Bedingtheit meint hier im wesentlichen die Einflüsse, derer sich jeder unterwerfen muss. Grundsätzliche (z. B. physikalische) und volatile (z. B. soziale) Bedingungen schränken die jeweilige Willenshandlung ein, aber nur soweit, dass die individuellen Motive und Neigungen noch für den Betreffenden erreichbar sind.
Die unbedingte Willensfreiheit steht hier in einem radikalen Gegensatz, da sie sich von jeder Einschränkung [gedanklich] lösen will, damit auch von allen äusseren oder prägungsimmanenten Kriterien. Diese ultimative Aufhebung aller Faktoren, denen der Mensch unterliegen könnte, gilt daher als fatalistisch bzw. unerreichbar und daher beliebig.
Wie schon in anderen Texten thematisiert, postuliert der Determinismus Vorbestimmtheit im generellen Sinn. Neben der religiös-spirituellen Dimension, die hier als Position eingenommen werden kann (zum Ansatz, alles wäre vorbestimmt), bezieht sich der Determinismus natürlich auch auf rein natürliche Prägungen bzw. durch vorangegangene Ereignisse. Allerdings wird durch diesen Ansatz das Prinzip einer freien Entscheidung und damit einer Ausübung des individuellen Willens mehr oder weniger ausser Kraft gesetzt.
Der sogenannte Kompatibilismus, wie man dem Wort schon ein wenig entnehmen kann, versucht eine Art Ausgleich zu den verschiedenen Seiten herzustellen. Vor allem geht es um die Vereinbarkeit der Vorbestimmtheit mit dem freien Willen, auch wenn dies streng nach begrifflicher Intention unvereinbar klingt.
Thomas Hobbes, 1588 – 1679, definiert vor diesem Hintergrund die freie Willensäusserung mit einem Trick: Eine Person würde dann frei handeln, wenn sie diese Handlung will, aber auch anders handeln könnte, wenn sie anders handeln wollte (wir erinnern uns an das Zitat von Arthur Schopenhauer?).
Der Mensch kann zwar tun was er will, aber er kann nicht wollen, was er will.
Arthur Schopenhauer, deutscher Philosoph
Das Zitat von Thomas Hobbes klingt auf den ersten Blick recht gekünstelt und wenig lebensnah, ist gleichzeitig aber eine relativ belastungsstarke Position, gerade weil sie kein starres Axiom sein möchte, sondern sich dem Wesen des nicht streng Definierbaren nähert.
Nun gibt es beim Kompatibilismus wiederum zwei Ansätze, den weichen und den harten Kompatibilismus. Hier soll nur kurz auf die weiche Version eingegangen werden, da diese Form den Determinismus für mehr oder weniger unbedeutend hält, einfach deshalb, da die betreffende Person die komplexen Faktoren, unter der sie eine Entscheidung getroffen hat oder zu treffen vor hat, sowieso nicht überblicken kann.
Die Person erlebt eine Form der Freiheit, welche in Wirklichkeit aber in Abhängigkeit steht und daher keine wirkliche Freiheit sein kann.
Aber die Vertreter des weichen Kompatibilismus akzeptieren genau dies als gegeben und vereinigen es (mit dem Trick von Thomas Hobbes) miteinander.
Letztlich und in der Folge logisch gibt es noch Vertreter des sogenannten Inkompatibilismus. Hier wird genau der oben genannte Sachverhalt klar abgelehnt. Jede Form von Willensfreiheit ist mit keiner Form von Determinismus vereinbar, schlicht darum, da die Bedingtheit streng dazu führt, dass ein freier, also davon unabhängiger Wille, genau darum eben nicht möglich ist.
Inkompatibilsten vertreten die These, dass ein Individuum dann einen freien Willen hat, wenn die Person komplett alleine und zuerst den Grund für eine Handlung (Erstauslöser) erbrachte und in der jeweiligen Situation auch andere Entscheidungen hätte treffen können.
Es gibt in der Philosophie weitere, vor allem feinere Abstufungen zur Frage nach dem freien Willen. Letztlich bleibt die Unsicherheit der Einflussgrössen und deren Wirksamkeit für eine Entscheidung.
Vermutlich findet sich ein breiter Konsens darin, dass die äussere Freiheit durch überwiegend stabile ökonomische Unabhängigkeit gestützt wird. Dass weiter die mentale Fähigkeit zur Einschätzung und Bewertung der Möglichkeiten und ihrer jeweiligen Konsequenzen (in der Folge) von der Person generell vorhanden ist.
Und schliesslich, dass das subjektive Gefühl von Freiheit, welches durch eine innere Gelassenheit, eine innere Sicherheit einen Menschen in die Lage versetzt zu sagen:
Ja, so mache ich das, dafür entscheide ich mich jetzt!
Erst dann wird die Person auch in der Lage sein, die eigene Position, die eigenen Entscheidung kraftvoll zu verteidigen.
Bis zu einem weiteren Zeitpunkt, an dem sich eine bessere Möglichkeit anbietet, die dann gerne und (relativ) frei entschieden wird. Und so weiter.
Wer doch lieber auf Papier lesen möchte, findet hier das PDF.
© Carl Frech, 2020
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